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Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Werkstattrat

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Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Werkstattbeschäftigten. Um in unserem Alltag eine hohe Selbstbestimmung zu erlangen, ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung unsere eigenen Interessen vertreten. Deshalb wählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer WfbM alle vier Jahre den Werkstattrat.

Der Werkstattrat bei den Camphill Werkstätten Lehenhof gGmbH wirkt in allen Angelegenheiten mit, welche die Interessen der Beschäftigten berühren. Die Grundlage für unsere Arbeit ist  das Sozialgesetzbuch IX (SGB), sowie die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Hier sind die Aufgaben und Rechte eines Werkstattrates definiert.

Bei unserer Tätigkeit werden wir von einer Vertrauensperson unterstützt und begleitet.

Kontakt

Mail: werkstattrat@lehenhof.de

Frauenbeauftragte

Seit 2017 gibt es die Frauenbauftragte nun auch in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Mit der Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurden Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Assistenzbedarf in Werkstätten für behinderte Menschen verbessert. Grundlage ihrer Arbeit ist die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung und sind Ansprechpartnerin und Wegweiserin bei Konfliktsituationen oder Belästigungen. Sie sollen auch die Gleichstellung von Frauen und Männern im Blick haben. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

In einem Satz „Frauenbeauftragte machen sich stark für Frauen“.

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